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Medizinstudenten werden Rettungssanitäter des Roten Kreuzes
24.04.2012
Medizinstudenten werden Rettungssanitäter des Roten Kreuzes
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Studium der Humanmedizin

Studienabschluss

Akademischer Grad

„Die Grundlagen für die Promotionsarbeit werden im Forschungstrimester erarbeitet. Die Erstellung, Einreichung, Begutachtung und Publikation der Promotionsarbeit gestaltet sich entsprechend der Promotionsordnung. Das Studium schließt mit dem Titel "Dr. med. univ." ab.“

Annerkennung des Studienabschlusses

Die Gleichachtung des Abschlusses an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität mit dem Abschluss an einer österreichischen öffentlichen Universität ist durch den Akkreditierungsbescheid gegeben und die gegenseitige Anerkennung der österreichischen und deutschen Studienabschlüsse ergibt sich aus:

dem Abkommen über Gleichwertigkeit im Hochschulbereich,
sowie dem Lissabonner Anerkennungsübereinkommen.

Betreffend Berufsausübung in Deutschland verweisen wir
auf die Information der deutschen Ärztekammer.

Information für BewerberInnen aus Nicht-EU/EWR-Staaten

Für BewerberInnen, die keine Staatsbürgerschaft eines Staates des EWR (d.h. EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein) oder der Schweiz besitzen, besteht nach erfolgreich abgelegtem Humanmedizinstudium an einer österreichischen Universität aus gesetzlichen Gründen (§ 8 (5) Ärztegesetz) keine Möglichkeit zur nachuniversitären ärztlichen Ausbildung in Österreich (Turnus, Facharztausbildung). Für Staatsangehörige anderer Staaten ist allenfalls eine Gleichstellung nach § 5b Ärztegesetz einschlägig, sofern die dort genannten Voraussetzungen vorliegen.
Jedenfalls wird allen BewerberInnen mit Staatsbürgerschaft in einem Staat außer den oben Genannten empfohlen, die Anerkennung des österreichischen Humanmedizinstudiums für die Erlangung der Approbation im jeweiligen Herkunftsstaat oder allfälligen anderen Staaten, in denen eine Approbation angestrebt wird, vorab zu prüfen.