Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken Ihnen, dass Sie in Erwägung ziehen, mit einer Körperspende der Ausbildung von zukünftigen und bereits praktizierenden Ärzten/Ärztinnen zu dienen. So können sich angehende Arzt/Ärztin gründliche Kenntnisse vom Aufbau und der Funktion des menschlichen Körpers verschaffen, die den später zu behandelnden Patienten zugute kommen. Bereits praktizierende Ärzte/Ärztinnen können komplexere chirurgische Techniken vor deren Einsatz am Patienten entwickeln, verbessern oder üben. Durch gezielte wissenschaftliche Untersuchungen können in vielen Forschungsfragen Fortschritte erzielt werden.
Unter dem eingefügten Link finden Sie ein umfassendes Informationsblatt. Bitte lesen Sie sich dieses aufmerksam durch, da es alle relevanten Informationen enthält. Sie finden hier auch das Formular für die letztwillige Verfügung (Formblatt 01).
Wir würden uns freuen, wenn Sie im Falle der Entscheidung, Ihren Körper zu vermachen, auch das Formblatt 02 (Datenblatt für wissenschaftliche Erhebungen) ausfüllen könnten; dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Gerne laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch in unser Institut ein, um offene Fragen zu klären und/oder Ihnen beim Ausfüllen der Dokumente behilflich zu sein. Bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck zwischen 08.30 und 14.30 Uhr einen Termin mit Frau Helga Leidinger (++43) (0)662 442002-1241. Auch bitten wir Sie sich telephonisch mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Ihr Wohnsitz sich außerhalb des Landes Salzburg befindet.
Selbstverständlich können Sie uns die von Ihnen ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente auch zuschicken; wir retournieren Ihnen dann die Papiere, welche bei Ihnen verbleiben sollen, mit unserer Eingangsbestätigung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir Vermächtnisse nur von Personen annehmen können, die das 50. Lebensjahr bereits erreicht haben.
Wir machen auch darauf aufmerksam, dass es sich bei diesem Vermächtnis um eine Absichtserklärung handelt und wir aus der von Ihnen getroffenen Entscheidung keinen Rechtsanspruch ableiten. Das Vermächtnis kann prinzipiell jederzeit von Ihnen widerrufen werden; auch die Paracelsus Medizinische Privatuniversität kann zu jedem Zeitpunkt davon zurücktreten. Da nachträgliche Änderungen in den getroffenen Verfügungen oder ein Widerruf nur durch Sie selbst, jedoch von keiner anderen Person vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, Ihre Angehörigen von Ihrem Wunsch zu unterrichten.


