"Doktoratsstudien im österreichischen Hochschulraum": Nationales Treffen an der Paracelsus Universität in Salzburg

"Doktoratsstudien im österreichischen Hochschulraum": Nationales Treffen an der Paracelsus Universität in Salzburg

20.09.2017

Am 20. September 2017 fand an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU) in Salzburg die Veranstaltung "Doktoratsstudien im österreichischen Hochschulraum: Grundsätzliches, Alltägliches" statt. Gemeinsam mit der Paracelsus Universität waren die Ombudsstelle für Studierende, die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität, die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria), die Universitätenkonferenz, die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK), die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) beteiligt.

In Impulsreferaten ging es unter anderem um rechtliche Grundlagen von Doktoratsstudien im europäischen Hochschulraum, um qualitative Weiterentwicklung, Akkreditierung, die Grundbegriffe des österreichischen Urheberrechts und die Rollen- und Verantwortungsbereiche bei der Betreuung von Doktoranden/innen. Prof. Dr. Rosemarie Forstner, Ombudsfrau für gute wissenschaftliche Praxis an der Paracelsus Universität, referierte über "Wissenschaftliches Ombudswesen aus der Perspektive einer Privatuniversität". In zwei Arbeitskreisen wurden im Anschluss die Themen "Betreuung und Beurteilung" sowie "Dateneigentum und Aufbewahrung" diskutiert.

Im österreichischen Hochschulraum (www.hochschulplan.at) gibt es aktuell laut Statistik des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und Statistik Austria insgesamt 26.752 Studierende in Doktoratsstudien bzw. Ph.D.-Studien – davon 26.415 an öffentlichen Universitäten und 337 an privaten Universitäten.

Mag. Patrizia Jankovic vom BMWFW erläuterte die "Europäische Charta für Forscher", die bereits im Jahr 2005 zum Thema "Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern" veröffentlicht wurde. Darüber hinaus wurde damals die Einführung einer "ombuds-ähnlichen Person" empfohlen. Bisher haben sich 41 österreichische Hochschulinstitutionen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen zur Umsetzung bekannt und befürworten die Prinzipien der Charta.