Kommuniqué des Rektors zu wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Paracelsus Universität

Kommuniqué des Rektors zu wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Paracelsus Universität

30.07.2014

Am 6. November 2012 wurde das Rektorat darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen Dr. Dennis Rottländer vorliegt, der kurz zuvor Datenmanipulation eingestanden und die Universitätsklinik für Innere Medizin II verlassen hat. Die unter Verdacht stehende Arbeit stammt aus Dr. Rottländers Zeit am Universitätsklinikum Köln. Die betreffende Publikation wurde unter PMU-Affiliation veröffentlicht und in weiterer Folge zurückgezogen. Am 8. November 2012 habe ich entsprechend den Vorgaben der „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der PMU“ die erforderlichen universitären Verfahren eingeleitet und eine Kommission zur Überprüfung des Verdachtsfalles eingesetzt.

Im Februar 2013 wurde das Beitrittsansuchen der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität an die ÖAWI (Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität) positiv beschieden. Die PMU ist seither als erste und bisher einzige Privatuniversität Österreichs Mitglied der ÖAWI. Die ÖAWI wurde mit der Überprüfung dieses Verdachtsfalles befasst und hat beschlossen, sich den zum damaligen Zeitpunkt bereits laufenden Verfahren der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bzw. der Universität Köln anzuschließen. Die PMU hat sich ihrerseits der Vorgangsweise der ÖAWI angeschlossen.

Nachdem uns vor wenigen Tagen die Presseaussendung der DFG vom 2. Juli 2014 erreichte, wonach die DFG ihr Verfahren gegen Dr. Rottländer eingestellt und ihn mit einer temporären Antragssperre belegt hat, habe ich auf Vorschlag der an der PMU eingesetzten Kommission beschlossen, auch das Verfahren der PMU zur Überprüfung des Verdachtsfalles eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen Herrn Dr. Dennis Rottländer einzustellen und löse die Kommission mit heutigem Tag auf.

Die Paracelsus Medizinische Privatuniversität erachtet die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis als unerlässlichen Wert und zwingend von allen Universitätsangehörigen zu befolgenden Maßstab. Bereits 2009 wurde mit der „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der PMU“ ein universitäres Regelwerk verabschiedet, das ein im Vergleich mit anderen universitären Einrichtungen im deutschsprachigen Raum stringentes, transparentes und nach meiner Überzeugung ebenso faires Verfahren zur Überprüfung von Verdachtsfällen gewährleistet.

Nachgewiesene Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind zu ahnden. Im Hinblick auf seine Geständigkeit, das Zurückziehen der betreffenden Publikation und seinen sofortigen freiwilligen Weggang von unserer Universität im Herbst 2012 sieht die PMU einstweilen von weiteren rechtlichen Schritten gegen Herrn Dr. Rottländer ab. Seine Rückkehr an unsere Universität schließe ich bis auf Weiteres aus. Er wird auch von allen Förderungen der PMU, zu denen er auch ohne universitäre Affiliation der PMU Zugang hätte, sei es als Ko-Antragsteller oder Kollaborationspartner, ausgeschlossen. Die PMU ist bestürzt über diesen bedauerlichen Einzelfall. 

Prim. Univ.-Prof. Dr. Herbert Resch                                                                Rektor 

30.7.2014