Zweites Kommuniqué des Rektors zu wissenschaftlichem Fehlverhalten an der PMU

Zweites Kommuniqué des Rektors zu wissenschaftlichem Fehlverhalten an der PMU

10.12.2014

Am 6. November 2012 wurde das Rektorat darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen Dr. Dennis Rottländer vorliegt, der kurz zuvor Datenmanipulation eingestanden und die Universitätsklinik für Innere Medizin II verlassen hat. Die unter Verdacht stehende Arbeit stammt aus Dr. Rottländers Zeit am Universitätsklinikum Köln in der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe unter Leitung von Univ.-Prof. Dr. Uta Hoppe. Die betreffende Publikation wurde unter PMU-Affiliation veröffentlicht und in weiterer Folge zurückgezogen.

Am 8. November 2012 habe ich entsprechend den Vorgaben der "Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der PMU" die erforderlichen universitären Verfahren eingeleitet und jeweils eine Kommission zur Überprüfung der Verdachtsfälle gegen beide Personen, Dr. Rottländer und Prof. Hoppe, eingesetzt. Das Verfahren der DFG gegen Dr. Rottländer und in weiterer Folge auch jenes der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU) ist seit Juli 2014 abgeschlossen.

Bezüglich Frau Prof. Hoppe kamen sowohl die Universität Köln als auch die DFG zu dem Schluss, dass der Verdacht der vorsätzlichen Datenmanipulation nicht nachgewiesen und folglich kein Verstoß gegen deren Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis festgestellt werden konnte. Beide Verfahren wurden Ende November 2014 eingestellt.

Ich habe daher per 2. Dezember 2014 beschlossen, auch das Verfahren der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität zur Überprüfung des Verdachtsfalles eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen Frau Prof. Hoppe einzustellen und löse die an der PMU eingesetzte Überprüfungskommission mit heutigem Tag auf.           

Prim. Univ.-Prof. Dr. Herbert Resch                                  Salzburg, 10.12.2014 Rektor