Core Facilities / Infrastruktur
Präklinische Forschungseinheit
Als medizinische Universität betreibt die PMU biomedizinische Forschung mit dem Ziel, neue Erkenntnisse für die Vorbeugung, Erkennung und Therapie von Erkrankungen und Verletzungen des Menschen zu gewinnen. Dabei spielt auch der verantwortungsvolle Einsatz von Tierversuchen eine wichtige Rolle. Die präklinische Forschungseinheit der PMU beschäftigt sich mit allen Aspekten und Aktivitäten der Wissenschaft und Forschung, in die Tiere involviert sind.
Bestimmte wissenschaftliche Fragestellungen können nach heutigem Wissensstand bereits mit Hilfe von tierversuchsfreien Methoden – beispielsweise mit Zellkulturen oder Computermodellen – beantwortet werden. Diesen Methoden sind jedoch noch Grenzen gesetzt und somit sind Tierversuche in vielen Bereichen der biomedizinischen Forschung nach wie vor unersetzbar.
Alle tierexperimentell arbeitenden Wissenschaftler*innen der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität sind sich der großen Verantwortung bewusst, die sie für das Wohlergehen der Versuchstiere tragen. Es besteht Einigkeit darüber, die Tierversuche auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Als Richtlinie gilt dabei das ethische Prinzip der „3R“ – Replace (Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern) – zu dem sich auch die PMU bekennt. Das bedeutet, Tierversuche nach Möglichkeit durch tierversuchsfreie Methoden zu ersetzen (Replace), die Zahl der Versuche und der verwendeten Tiere zu begrenzen (Reduce) und die Belastung der Tiere auf ein unerlässliches Maß zu verringern (Refine).
Die Forschung unter Verwendung von Versuchstieren ist streng gesetzlich reguliert. Jeder Tierversuch muss beantragt und beim Land Salzburg bzw. beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Prüfung und Freigabe eingereicht werden. Es dürfen ausschließlich Tierversuche durchgeführt werden die behördlich genehmigt wurden.
Die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Tierversuchen ist die EU Richtlinie 2010/63/EU („Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftlichen Zwecke verwendeten Tiere“). Diese Richtlinie wurde mit dem Bundesgesetz über Versuche an lebenden Tieren (Tierversuchsgesetz 2012 – TVG 2012) im nationalen österreichischen Recht umgesetzt.
Tierschutzgerechte Unterbringung, Pflege und Versorgung der Versuchstiere
Um die Aussagekraft von Versuchsergebnissen zu erhöhen und damit auch die Zahl der Versuchstiere zu reduzieren, ist es nötig Tierversuche zu standardisieren. Dies betrifft vor allem auch die Haltung der Versuchstiere.
- Unterbringung: Die Labortiere werden in speziellen Tierhaltungsbereichen an der Universität gehalten. Diese Bereiche müssen hinsichtlich der Umweltparameter (Temperatur, Beleuchtung, Lärmbeeinträchtigung) und den Haltungsformen (IVC Käfig, offene Käfighaltung) hohe gesetzliche Standards erfüllen. Essenzieller Bestandteil einer artgerechten Haltung sind die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterialien („enrichment“) in den Käfigen und das Unterbringen der Tiere in sozialen Gruppen.
- Pflege und Versorgung: Die Ernährung der Labortiere muss sorgfältig kontrolliert und überwacht werden. Das Tierpflegepersonal stellt durch tägliche Kontrollen sicher, dass den Tieren Futter und Wasser uneingeschränkt („ad libitum“) zur Verfügung stehen. Diese tägliche Kontrolle beinhaltet ebenfalls die Überwachung des Gesundheitszustandes und das Wohlbefinden der Tiere.
Gewährleistung und Überwachung des Hygienestandards
Um sicherzustellen, dass Labortiere frei von Krankheitserregern sind, unterliegen sie regelmäßigen Gesundheitskontrollen. Die Tierhaltungsbereiche werden unter strengen Hygienemaßnahmen sauber gehalten. Dies trägt nicht nur zum Wohle der Tiere bei, sondern sorgt auch für die Zuverlässigkeit der Forschungsergebnisse.
Bereitstellung aller funktionellen Bereiche
Die präklinische Forschungseinheit stellt alle Räumlichkeiten, die für die Durchführung von Tierversuchen benötigt werden, zur Verfügung. Dies beinhaltet neben den Haltungsbereichen der Tiere noch diverse OP- und Verhaltensräume, eine Waschküche zur Aufbereitung der benötigten Materialien sowie verschiedene Lagerräume.
Beratung bei Planung, Beantragung und Durchführung eines Tierversuches
Jeder Tierversuch benötigt eine behördliche Genehmigung. Die relevanten Daten wie die verwendete Tierart, die Anzahl der für das Projekt benötigten Tiere, die Art der experimentellen Eingriffe und die wissenschaftlichen Ziele des Projekts müssen in einem Tierversuchsantrag an die Behörde gestellt werden. Im Laufe eines Projektes müssen Aufzeichnungen zu den Tierversuchen geführt werden, die auf Verlangen der kontrollierenden Behörde vorzulegen sind. Die geschulten Mitarbeiter*innen der präklinischen Forschungseinheit unterstützen die Forscher*innen in all diesen Belangen.