Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig für den Besuch von Fort- und Weiterbildungsangeboten der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg - Privatstiftung ab 1.1.2015

Alle Personenbezeichnungen im folgenden Text sind geschlechtsneutral zu verstehen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist die männliche Schreibweise gewählt.

Allen Rechtsgeschäften betreffend das Fort- und Weiterbildungsangebot der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg – Privatstiftung, Strubergasse 21, 5020 Salzburg (im Folgenden kurz PMU) und ihren Vertragspartnern liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der PMU in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde.

Das Fort- und Weiterbildungsangebot der PMU umfasst Universitätslehrgänge, Lehrgänge, Kurse und Seminare und wird in der Folge unter dem Begriff „Lehrgang“ subsumiert. Operationskurse, anatomische Anschauungskurse, sonstige Kurse und Seminare mit anatomisch verwandtem Inhalt werden im Folgenden unter dem Begriff „Kurs“ subsumiert. Sofern ab dem Punkt X. keine Sonderregeln für anatomische Kurse getroffen werden, gelten die nachstehenden Bestimmungen in den Pkt.en I. bis IX. analog.
 

Darüber hinaus gehende oder besondere Regelungen hinsichtlich einzelner Angebote werden in den jeweiligen Lehrgangsinformationen zur Kenntnis gebracht bzw. durch sonstige Regelwerke der PMU bestimmt (das sind bspw. Prüfungsordnung, prozedurale Ordnungen in der jeweils geltenden Fassung u. dgl.).

Anmeldungen, Aufnahmeverfahren und Vertragsabschluss

Eine Anmeldung ist verbindlich für den gesamten Lehrgang bzw. für ausgewählte Lehrgangsstufen oder -teile. Sie erfolgt ausschließlich schriftlich mittels Bewerbungsbogen, Anmeldeformular oder Online-Anmeldeformular der PMU und wird entsprechend den Zulassungsbestimmungen des jeweiligen Lehrgangs geprüft. Die Anmeldung wird mit geleisteter Unterschrift bzw. korrekter Online-Anmeldung inklusive Zustimmung zu den AGB für den Bewerber verbindlich. Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt. Die PMU prüft neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen auch die persönliche und fachliche Eignung von Bewerbern auf Basis der zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen. Die PMU ist berechtigt, eine Auswahl zu treffen und Bewerber ohne Angabe von Gründen und ohne dass daraus Ansprüche seitens des Bewerbers abgeleitet werden können, abzulehnen. Ist die Überprüfung bzw. das Aufnahmeprocedere positiv, so wird die Aufnahme seitens der PMU schriftlich bestätigt. Erst mit der schriftlichen Bestätigung seitens der PMU ist ein Lehrgangsplatz für den Teilnehmer reserviert.

Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Die persönlichen Angaben der Teilnehmer werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. DVR-Nummer der PMU: 1032470.

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Eine Anmeldung gilt jeweils für den gesamten Lehrgang bzw. für ausgewählte Lehrgangsstufen oder -abschnitte. Die Höhe der Lehrgangsgebühr und die Art der Verrechnung (zur Gänze im Voraus oder in Teilbeträgen) ist den jeweiligen Lehrgangsunterlagen zu entnehmen. Rechnungen werden von der PMU zeitgerecht zugesandt, der Rechnungsbetrag ist entsprechend der in der Rechnung ausgewiesenen Bedingungen zur Zahlung fällig.

In der Lehrgangsgebühr sind Studienunterlagen in üblichem Umfang enthalten. Diese werden elektronisch oder auf Papier zur Verfügung gestellt, die Entscheidung liegt bei der PMU. Stellt die PMU auf ausdrücklichen Wunsch einer Teilnehmergruppe (nicht: Einzelperson!) Unterlagen in gedruckter Form als Zusatzleistung zur Verfügung, so kann hierfür ein Druckkostenbeitrag in Rechnung gestellt werden.

In der Lehrgangsgebühr nicht enthalten sind Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie sonstige Auslagen der Teilnehmer. Auf allfällige freiwillige Zusatzleistungen der PMU wie Rahmenprogramm oder Pausengetränke besteht kein Anspruch, daher können diese von Teilnehmern nicht eingefordert werden.

Die PMU ist nicht Unternehmerin im Sinne des UStG, daher enthalten die Lehrgangsgebühren keine Mehrwertsteuer. Dies gilt für Rechnungen im Inland (Österreich) und an Private im Ausland. Für Unternehmer mit UID-Nummer im EU-Ausland gilt das Reverse Charge System „Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger“ im Sinne des § 3a UStG. Die Nicht-Inanspruchnahme von Unterrichtsteilen jeglichen Umfangs berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
 

Unabhängig von den Lehrgangsgebühren können Prüfungsgebühren (für Prüfungen, Wiederholungsprüfungen oder Ersatzprüfungen aufgrund von Nichtantritt) zum Tragen kommen. Diese sind je Lehrgang geregelt und den jeweiligen Lehrgangsunterlagen zu entnehmen. Allfällig anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Im Falle eines Zahlungsverzuges können seitens der PMU Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren (1. Mahnung EUR 2,50, 2. Mahnung: EUR 5,00, 3. Mahnung: EUR 20,00) sowie Verzugszinsen (4% p.a.) in Rechnung gestellt werden. Zahlungserinnerungen und die 1. Mahnung können elektronisch zugestellt werden. Nach der 3. Mahnung wird die Forderung einem Inkassobüro übergeben.

Die Ausstellung eines Zeugnisses / Zertifikats oder einer anderen Bestätigung über die positive Teilnahme an einem Lehrgang erfolgt seitens PMU ausnahmslos nach positivem Lehrgangsabschluss entsprechend der Lehrgangsbedingungen und nach Eingang aller offenen Rechnungsbeträge.

Stornierung

Eine Anmeldung wird mit geleisteter Unterschrift bzw. korrekter Online-Anmeldung inklusive Zustimmung zu den AGB für den Bewerber verbindlich (siehe Punkt I). Eine Stornierung (Rücktritt von einer Anmeldung) ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt, wobei für die Fristwahrung das Datum des Poststempels, bei eMails und Faxen das Datum des Einlangens bei der PMU entscheidend ist. Diesfalls kommen folgende Stornogebühren zu tragen:

  • bis 8 Wochen vor Beginn keine Stornogebühr
  • 6 - 8 Wochen vor Beginn 25 % der Lehrgangsgebühr (Normalpreis)
  • 4 - 6 Wochen vor Beginn 50% der Lehrgangsgebühr (Normalpreis)
  • 2 - 4 Wochen vor Beginn 80 % der Lehrgangsgebühr (Normalpreis)
  • bis 2 Wochen vor Beginn 100 % der Lehrgangsgebühr (Normalpreis)

Die Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer den Zulassungskriterien entspricht und vorbehaltlich der Reihungs- und Auswahlbefugnis der PMU den Platz übernimmt und die fälligen Zahlungen beglichen sind. Der Zurückgetretene haftet für den gesamten Betrag solidarisch mit dem Eingetretenen. Im Falle des Eintritts eines Ersatzteilnehmers können für die Durchführung eines weiteren Aufnahmegesprächs, personalisierte Lizenzgebühren, etc. lehrgangsspezifisch zusätzliche Bearbeitungsgebühren zum Tragen kommen, welche dem Eintretenden in Rechnung gestellt werden.

Vorzeitige Auflösung, Unterbrechung, Ausschluss

Entsprechend der Anmeldung stellt der gewählte Lehrgang (bzw. Lehrgangsstufe, Modul) eine grundsätzlich unteilbare Einheit dar, deren Absolvierung nur vollständig möglich ist. Es ist überdies seitens der PMU aus wirtschaftlichen, didaktischen und qualitativen Gründen erforderlich, die Anzahl der Teilnehmer während der gesamten Dauer eines Lehrgangs nach Möglichkeit zu erhalten. Die vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses seitens des Teilnehmers (Rücktritt von der Teilnahme) ist daher nur aus schwerwiegenden Gründen möglich und muss schriftlich beantragt werden. Solche Gründe können insbesondere schwere Krankheit, Unfall o.ä. sein.

Über den Antrag unter Beilage eines ärztlichen Attestes oder anderer geeigneter Unterlagen, die das Vorliegen eines schwerwiegenden persönlichen Grundes hinreichend erläutern, entscheidet die
PMU nach Prüfung. Kommt es zur Auflösung, so wird der entsprechend der Anmeldung noch offene Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. 

Der Betrag für die noch nicht in Anspruch genommenen Lehrgangsteile kann innerhalb von zwei Kalenderjahren ab Datum der Genehmigung der Auflösung durch die PMU für die Teilnahme an einem PMU-Lehrgang (vorbehaltlich des Zustandekommens eines Jahrgangs, der Qualifikation des Bewerbers sowie der Vakanz eines freien Teilnehmerplatzes) verwendet werden. Bei Nicht-Inanspruchnahme bis zum Ablauf der zwei Kalenderjahre erfolgt keine Rückzahlung.

Die PMU ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der weiteren Teilnahme an einem Lehrgang auszuschließen, dazu zählen beispielsweise:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung, wobei der Anspruch der PMU auf Bezahlung der fälligen Gebühren aufrecht bleibt
  • Nichterreichen des Ausbildungsziels bzw. eines Teilausbildungsziels (insbesondere negative Beurteilung der letztmöglichen Prüfungswiederholung)
  • Unentschuldigtes Fernbleiben über die Mindestanwesenheitspflicht hinaus
  • Gravierender oder wiederholter Verstoß gegen universitäre Ordnungen und Regelwerke
  • Für Kurse: bei Verstoß gegen die Sicherheitsbelehrung sowie gegen Anweisungen des mit der Durchführung des Kurses seitens der PMU beauftragten Personals
  • Abbruch der Teilnahme seitens des Teilnehmers

Im Fall des Ausschlusses von einem Lehrgang oder Kurs aus vorstehenden Gründen hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz. Darüber hinaus ist in beiderseitigem Einvernehmen die Auflösung des
Vertragsverhältnisses auch ohne Angabe von Gründen möglich.

Sonstige Bestimmungen

Absage seitens PMU

Die PMU behält sich vor, Lehrgänge insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, zu verschieben oder abzusagen. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall abzugsfrei rückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen jedoch nicht. Im Falle einer Verschiebung seitens der PMU ist der Teilnehmer berechtigt, von der Anmeldung kostenfrei zurückzutreten.

Änderung persönlicher Daten

Änderungen der persönlichen Daten des Teilnehmers (Name, akademischer Grad, Adresse, Rechnungsadresse, Email-Adresse, Telefonnummer, etc.) hat dieser umgehend schriftlich der PMU bekannt zu geben. Erfolgt keine Änderungsmeldung, so gelten insbesondere Schreiben dem Teilnehmer als zugegangen und verpflichtend zur Erfüllung, wenn sie an die letzte bekannt gegebene Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesandt wurden. Dies gilt insbesondere für die Rechnungslegung.

Geistiges Eigentum

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen eines Lehrgangs zu verfassenden schriftlichen Arbeiten und wissenschaftliche Aufgabenstellungen jedweder Art entsprechend den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis durchzuführen. Erwiesene Verstöße gegen die „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der PMU können ungeachtet des Zeitpunkts ihrer Feststellung für Studierende eine Exmatrikulation bzw. für Absolventen eine Aberkennung des akademischen Grades durch den Rektor nach sich ziehen. Davon unberührt bleiben alle sonstigen in der Richtlinie
genannten rechtlichen Konsequenzen.

Der PMU steht an allen Arbeits- und Forschungsergebnissen der Teilnehmer, bzw. an allen sol-
chen, an denen diese beteiligt sind und die im Rahmen und im Zusammenhang eines Lehrgangs
erzielt werden, ein uneingeschränktes und unentgeltliches Nutzungsrecht zu.

Urheberrecht

Die Lehrinhalte sowie alle den Teilnehmern überlassene Lehr- bzw. Lernunterlagen (wie Skripten, elektronische Datenträger, Videos etc.) stellen das alleinige geistige Eigentum des jeweiligen Autors oder der PMU dar und stehen ausschließlich der persönlichen Nutzung der Teilnehmer zur Verfügung. Soweit sich aus dem jeweiligen Inhalt der Unterlagen nicht etwas anderes ergibt, ist ein über die freie Werknutzung (z.B. Anfertigung einzelner Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch, Zitieren einzelner Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes etc.) hinausgehender Gebrauch und damit jede den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes widersprechende Verwendung sämtlicher Lehrgangsunterlagen der PMU ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der PMU bzw. des jeweiligen Autors nicht gestattet.

Während eines Kurses angefertigte Fotos oder Videos oder sonstige Formen einer Kursdokumentation (Operations- oder Präparationsfortschritt, Dokumentation von anatomischen Strukturen, Regionen oder Präparaten) seitens des Kunden bzw. der Teilnehmer bedürfen einer expliziten Genehmigung im Vorfeld des Kurses durch die PMU. Erwiesene Verstöße können zum Ausschluss vom Kurs führen. Weiters behält sich die PMU rechtliche Konsequenzen (Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen) vor.

Versicherungsschutz

Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Lehrgangsdauer selbstständig eine Haftpflicht- und Krankenversicherung abzuschließen und auf Verlangen der PMU vorzulegen. Davon ausgenommen sind jene Teilnehmer, die im Rahmen des Lehrgangs als Studierende an der PMU inskribiert sind.

Für Lehrgänge, in denen die Absolvierung von Praktika vorgesehen ist, ist im Bedarfsfall ein über den o.a. hinausgehender Versicherungsschutz erforderlich. Dieser ist vom Teilnehmer eigenverantwortlich und auf eigene Kosten herzustellen. Dies betrifft insbesondere eine Tätigkeit im Rahmen des Lehrgangs außerhalb der PMU bzw. im Ausland sowie jeder freiwillige Aufenthalt außerhalb des vom Versicherungsschutz umfassten Geländes der Universität.

Leistungsänderungen

Die Lehrgänge und sonstigen Veranstaltungen werden langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die PMU die Weiterentwicklung und Änderung von Curricula, Änderungen organisatorischer Details (z.B. Veranstaltungsinhalte, -tage, -orte) sowie die gegebenenfalls erforderliche Verpflichtung eines Ersatzreferenten aufgrund eines unvorhersehbaren Ausfalls des geplanten Referenten vor. Derartige Adaptierungen und allfällige kurzfristige Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Lehrgangsgebühr bzw. zu Schadenersatzansprüchen.

Haftung

Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von in einen Lehrgang mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen und Kraftfahrzeugen, übernimmt die PMU keine Haftung.

Jeglicher Gebrauch von im Rahmen eines Lehrgangs zur Verfügung gestellter Software oder Hardware zu anderen als den Lehrgangszwecken ist verboten und bedarf einer Genehmigung der PMU. Jeglicher Missbrauch kann zu Schadenersatzansprüchen seitens der PMU oder Dritter führen. 

Bei Ausfall oder Verschiebung einer Lehrveranstaltung aufgrund von Krankheit des Vortragenden, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die PMU kann in diesen Fällen nicht für den Ersatz von Reise- und/oder Übernachtungskosten, sonstigen (Mehr)kosten sowie für Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle
haftbar gemacht werden.

Die PMU haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Mitarbeitern der PMU entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

Ergänzende Regelungen

Gegebenenfalls zur Anwendung kommende, die AGB ergänzende Regelungen hinsichtlich einzelner Lehrgänge sind den jeweiligen Lehrgangsinformationen zu entnehmen. Generell gilt, dass ergänzende Sonderregelungen den Geltungsbereich der AGB erweitern.

Gerichtsstand und Wirksamkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 1.1.2015 in Kraft und ersetzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bisherigen Fassung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen der PMU und ihren Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden seitens der PMU alsbald durch neue wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen Vertragszweck möglichst nahe kommen. Gleiches gilt für allfällige Regelungslücken.

Sonderregelung OP-Kurse

Gebühren und Zahlungsmodalitäten

Eine Buchung gilt jeweils für den in dem Angebotsformular aufgeführten Kurs bzw. für ausgewählte Kursstufen oder -teile inklusive aller im Angebotsformular aufgelisteten kursbezogenen Unterpunkte, Spezifikationen und Zusatzabmachungen.

a) Für jeden gebuchten Kurs an der PMU wird eine festgesetzte Pauschale pro Tag erhoben. Ausnahmen von der festgesetzten Pauschale pro Tag, im Sinne eines prozentualen Preisnachlasses, können nur in bestimmten Fällen durch die PMU gewährt werden. Einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht.

Die festgesetzte Pauschale pro Tag beinhaltet:

  • Organisation und Koordination des Kurses seitens der PMU
  • Miete für ein WetLab und Miete für einen Seminarraum (für max. 40 Personen)
    inkl. audiovisueller Ausstattung beider Räume
  • Technische Unterstützung während des Kurses
  • Unterstützung bei Vor- und Nachbereitung des Kurses
  • Verbrauchsmaterialien im WetLab (Kittel, Handschuhe, Mundschutz, Kopfbedeckung, Schuhüberzieher, Skalpelle, ausgewähltes chirurgisches Grundinstrumentarium, etc.)

b) Werden zusätzliche Räume oder andere Räume, als in der festgesetzten Pauschale pro Tag vermerkt gebucht, so fallen zusätzliche Kosten entsprechend den PMU interne Sätze zur Raumbuchung an.

c) Werden externe Dienstleistungen für den Kunden zu einem Kurs an der PMU gebucht (z.B. Unterstützung bei der Bedienung von Röntgengeräten, Catering von einem entsprechenden Anbieter, o.Ä.) fallen der Buchung entsprechend festgesetzte Kosten an. Die Kosten für eine externe Dienstleistung ist dem jeweiligen Angebotsformular zu entnehmen. Eine Änderung der Buchung von externen Dienstleistungen, nach geleisteter Unterschrift im jeweiligen Angebotsformular, ist nicht möglich.

d) Werden durch den Kunden für einen Kurs an der PMU ausgewählte Regionen, Strukturen, Gliedmaßen oder sonstiges Bestandteile eines oder mehrerer Präparate (fixiert oder unfixiert) verwendet und/oder dem Originalzustand entfremdet, die nicht im Vorfeld gebucht oder im Vorfeld mit der PMU schriftlich vereinbart wurden, so wird dies dem Kunden im Nachhinein zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt sowohl für den Fall, dass während des Kurses zusätzliches Material seitens der Teilnehmer bei der PMU bestellt und verwendet wird, als auch im Fall der unbefugten Verwendung bzw. Entfremdung von Regionen, Strukturen und Bestandteilen von Präparaten. Sofern vom Kunden anlässlich der Buchung nicht anders angegeben, geht die PMU davon aus, dass die vorort befindlichen Teilnehmer namens und auf Kosten des Kunden zur Bestellung bzw. Verfügung hinsichtlich allfälligem zusätzlichem Material berechtigt sind.

Die Nicht-Inanspruchnahme von im Angebotsformular aufgeführten Kursteilen oder im Angebotsformular aufgelisteten kursbezogenen Unterpunkten, Spezifikationen und Zusatzabmachungen berechtigen nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Stornierungen

Abweichend von Pkt. III dieser AGB kommen für Kurse bei einer Stornierung folgende Stornogebühren zu tragen:

  • Stornierung jeglicher Art nach Auftragsbestätigung i.e. Stornierungspauschale in Höhe von € 250,00
  • Stornierung innerhalb eines Monats vor Kursbeginn € 500,00
  • Stornierung innerhalb einer Woche vor Kursbeginn € 1000,00
  • Stornierung ein Tag vor Kursbeginn € 2000,00

Die Stornogebühr kann dem Kunden nach Maßgabe der PMU als Gutschrift auf einen künftigen Kurs angerechnet werden. Ein Rechtsanspruch hierauf ist ausgeschlossen.

Sonstige Bestimmungen

Versicherungsschutz

Der Kunde ist in versicherungsrelevanten Aspekten verantwortlich für alle direkt (z.B. Teilnehmer, deren Angehörige oder Besucher) und indirekt (z.B. Mitarbeiter der eigenen Firma, Mitarbeiter von Firmen die an einer Industrieausstellung beteiligt sind, deren Angehörige oder Besucher) an dem jeweiligen Kurs beteiligten Personen. Der Kunde verpflichtet sich, während der Kursdauer selbstständig für eine versicherungstechnische Abdeckung der Teilnehmer durch eine Haftpflicht- und/oder Krankenversicherung zu sorgen und auf Verlangen der PMU vorzulegen. Davon ausgenommen sind jene Teilnehmer, die im Rahmen des Kurses als Studierende an der PMU inskribiert sind.

Auftretende Schäden an Kursteilnehmern (i.e. Nadelstichverletzungen oder andere Formen eines körperlichen oder seelischen Schadens), die im Rahmen eines Kurses entstehen oder in einen direkten Zusammenhang mit dem Besuch eines Kurses an der PMU gebracht werden können, liegen uneingeschränkt im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. des verursachenden Teilnehmers. Diesem obliegt es im Vorfeld eines Kurses alle sicherheitsrelevanten Aspekte von Räumen, Geräten, Röntgenmaschinen, Instrumenten, Präparaten u.v.w.m. selbstständig und/oder gemeinsam mit der PMU bzw. deren Mitarbeitern zu überprüfen und zu bemessen, ob dadurch Gefahren (absehbar oder nicht absehbar) für die Kursteilnehmer entstehen können. Eine Beanstandung ist im Vorfeld des Kurses schriftlich an die PMU zu richten. Bei Einverständnis oder bei nicht-Beanstandung geht die PMU davon aus, dass alle o.g. sicherheitsrelevanten Aspekte für den Kurs entsprechend sind und keine Gefahr von Leib und Seele (absehbar oder nicht absehbar) für die Kursteilnehmer darstellen. Hinweise zu einem sicheren und korrekten Umgang mit Brandschutz, Präparaten und dem Strahlenschutz sind der Zusatzabmachung „Sicherheitsbelehrung“ zu entnehmen. Der Kunde, stellvertretend für alle direkt (z.B. Teilnehmer, deren Angehörige oder Besucher) und indirekt (z.B. Mitarbeiter der eigenen Firma, Mitarbeiter von Firmen die an einer Industrieausstellung beteiligt sind, deren Angehörige oder Besucher) an dem jeweiligen Kurs beteiligten Personen, ist verantwortlich, dass die Zusatzabmachung „Sicherheitsbelehrung“ von allen direkt und indirekt (s.o.) an dem jeweiligen Kurs beteiligten Personen gelesen, verstanden und unterschrieben, vor Beginn des Kurses der PMU vorliegt. Die PMU behält es sich vor, Kunden und/oder von direkt und indirekt (s.o.) an dem jeweiligen Kurs beteiligten Personen auszuschließen, falls die Zusatzabmachung „Sicherheitsbelehrung“ nicht unterschrieben vorgelegt wurde.

Wissenschaftliche und medizin-ethische Praxis

Nach Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden ist dieser verantwortlich für alle direkt (z.B. Teilnehmer, deren Angehörige oder Besucher) und indirekt (z.B. Mitarbeiter der eigenen Firma, Mitarbeiter von Firmen die an einer Industrieausstellung beteiligt sind, deren Angehörige oder Besucher) an dem jeweiligen Kurs beteiligten Personen. Die Verantwortlichkeit beinhaltet Handlungen gegenüber anderen Kursteilnehmern, gegenüber den Präparaten und der Einrichtung oder der PMU an sich. Eine entsprechende ethische Sorgfaltspflicht erstreckt sich darüber hinaus auch auf Aussagen von Teilnehmern im Zusammenhang mit Präparaten bzw. dem anatomischen Kurs gegenüber anderen Teilnehmern oder Dritten.

Haftung

Schäden an Leib und Seele, die von externen Dienstleistern (Bedienungen von Röntgengeräten, externer Anbieter von Catering, o.Ä.) begangen werden, liegen ausschließlich im Haftungsbereich der externen Dienstleister und die PMU kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.