Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU)

Pflegemanagement
Profil

Bereits mit dem Niveau I (1. Semester) haben Sie die Weiterbildung „Basales und Mittleres Pflegemanagement“ (Stationsleitung) gemäß § 64 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (BGBl. I Nr. 108/1977 idF BGBl. I Nr. 87/2016) erworben. 

Mit dem Niveau II (2. und 3. Semester) erwerben Sie die Zusatzqualifikation nach § 65 GuKG*. Die Spezialisierung für Führungsaufgaben im Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege) berechtigt zur pflegerischen Leitung von Orgnisationseinheiten in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Der Universitätslehrgang für Pflegemanagement vermittelt somit alle gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzen.

Das Konzept des Lehrgangs besteht aus einem Methodenmix in Präsenz- und E-Learning-Einheiten und ist beinahe zur Gänze online absolvierbar. Das ermöglicht unseren Studierenden ein individuelles Lernen.

 

Verknüpfung von Programmen

Weite Teile absolvierter Aus- und Weiterbildungen können individuell angerechnet werden.

In Kombination mit anderen Weiterbildungsprogrammen der PMU (z.B.Onlinebachelor und / oder Masterstudiengänge) lässt sich der Universitätslehrgang Pflegemanagement z.B. mit dem akademischen Abschluss (Bachelor +) verbinden. Zu beachten gilt es dabei die jeweiligen studienrechtlichen Voraussetzungen für den angestrebten Studienabschluss. 

*Die Aufnahme der Ausbildung ist durch den GuKG Beirat befürwortet und wird  in die Anlage 7 der GuKG-LFV ehestmöglich eingefügt.

Gesetzliche Grundlagen

Der Universitätslehrgang wird auf Grund der § 65a Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 69/2005 sowie unter Berücksichtigung der Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr - und Führungsaufgaben-Verordnung - (GuK-LFV) durchgeführt.