Unterstützung & Finanzierung
Staatliche Studienunterstützung in Österreich
Öffentliche Studienbeihilfe
Studierende von Privatuniversitäten sind Studierenden an staatlichen österreichischen Universitäten in den Bereichen Fremdrecht und Studienförderung gleichgestellt. Jede/r inländische Studierende hat Anspruch auf die öffentliche Studienbeihilfe. Die Studienbeihilfe ist ein Mittel staatlicher finanzieller Förderung für Studierende gemäß dem Studienförderungsgesetz. Näheres unter: http://www.stipendium.at
Leistungsstipendium
An die Studierenden der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität werden jährlich Leistungsstipendien ausbezahlt. Diese werden am Ende des Studienjahres für jeden Jahrgang in Abhängigkeit des erreichten ECTS-gewichteten Notendurchschnitts mit einer Höhe von 750 Euro vergeben.
Steuerliche Absetzbarkeit des Studiums
Studienkosten können steuerlich berücksichtigt werden. Informationen zu den Höchstgrenzen und Berechtigungen für die Absetzung von Studienkosten finden Sie
für Österreich: Bundesministerium für Finanzen (Österreich)
für Deutschland: Steuerzahler.de / Studern und Studium
Weitere Fördermöglichkeiten
- Bildungsförderungen | Arbeiterkammer
- Finanzierung von Aus- und Weiterbildung (erwachsenenbildung.at)
- Förderkompass
- Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung – grants.at
- USP / Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen
- WIFI / Förder- und Steuertipps
- AMS / Aus- und Weiterbildungsbeihilfen
- Skills Schecks 2024
- Bildungsscheck Land Salzburg
Gilt nur für den Universitätslehrgang Pflegepädagogik
Das Land Salzburg finanziert für Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen den Universitätslehrgang Pflegepädagogik: Es besteht erneut die Möglichkeit, eine Förderung über die gesamte Summe (exklusive ÖH-Beiträge) der Ausbildung zu beantragen, wenn Sie bereits eine feste Anstellung als Lehrer*in für Gesundheits- und Krankenpflege haben und in einer Organisation arbeiten, die Pflegekräfte auf verschiedenen Niveaus ausbildet oder zukünftig in solch einer tätig sein werden. Sie benötigen hierfür lediglich ein informelles Anschreiben der Leitung der Organisation, bei der Sie sich bewerben oder bereits tätig sind.