Weitere internationale Fördermöglichkeiten
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Weitere internationale Fördermöglichkeiten

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten verschiedener internationale Fördergeber.

Das Forschungsservice bietet Ihnen persönlich Auskunft über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und berät Sie zu Fördermöglichkeiten für Ihre Projektidee!

Humboldt-Forschungsstipendium für Postdoktorand*innen

Mit den Humboldt-Forschungsstipendien für Postdoktorand*innen ermöglicht die Alexander von Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Wissenschaftler*innen aus dem Ausland, die am Anfang ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen, Forschungsaufenthalte in Deutschland einzugehen.

Das Forschungsvorhaben wird in Kooperation mit wissenschaftlichen Gastgeberinnen oder Gastgebern an Forschungseinrichtungen in Deutschland durchgeführt. Bewerber wählen ihreigenständiges Forschungsvorhaben und ihre Gastgeber in Deutschland selbst.

Voraussetzungen:

  • Abschluss der Promotion vor max. 4 Jahren bei Eingang der Bewerbung oder unmittelbar Bevorstehnder Abschluss (frühestens 6 Monate vor dem Abschlusstermin)
  • Wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen
  • Forschungsplatz- und Betreuungszusage sowie ausführliche gutachterliche Stellungnahme durch wissenschaftliche*n Gastgeber*in an einer Forschungseinrichtung in Deutschland
  • Referenzgutachten des*der Betreuer*in der Doktorarbeit und eines*r weiteren Wissenschaftler*in, zur Qualifikation des*der Bewerber*in, nach Möglichkeit außerhalb des eigenen Instituts
  • Sprachkenntnisse - Medizin: Gute Deutschkenntnisse, soweit für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich, ansonsten gute Englischkenntnisse;
  • Antragsberechtigte: Mindestenst 12 Monate Aufenthalt außerhalb Deutschlands in den letzten 18 Monaten vor Bewerbungseingang. Deutsche Staatsbürger*innen können sich bewerben, sofern ihr Arbeits- und Lebensmittelpunkt seit mindestens 5 Jahren und auf Dauer im Ausland liegt.

Förderung:

  • Das monatliche Stipendium beträgt 2.670 €
  • Ggf. zusätzliche Leistungen (Reisekostenpauschale, Familienzuschläge, ...)
  • Forschungskostenzuschuss an die Gastgeber*innen in Deutschland iHv monatlich 800,- €
  • Dauer: 6–24 Monate

Antragstellung laufend möglich.

Humboldt-Forschungsstipendium für erfahrene Wissenschaftler*innen

Mit den Humboldt-Forschungsstipendien für erfahrene Wissenschaftler*innen ermöglicht die Alexander von Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Wissenschaftler*innen aus dem Ausland Forschungsaufenthalte in Deutschland einzugehen. 

Von Bewerber*innen wird ein klar erkennbares eigenständiges wissenschaftliches Profil erwartet. Sie sollten daher in der Regel bereits mindestens als Assistant Professor tätig sein oder eine Nachwuchsgruppe leitenoder eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen.

Das Forschungsvorhaben wird in Kooperation mit wissenschaftlichen Gastgeberinnen oder Gastgebern an Forschungseinrichtungen in Deutschland durchgeführt. Bewerber wählen ihreigenständiges Forschungsvorhaben und ihre Gastgeber in Deutschland selbst.

Voraussetzungen:

  • Abschluss der Promotion vor max. 12 Jahren bei Eingang der Bewerbung
  • Eigenständiges wissenschaftliches Profil, belegt durch eine umfangreiche Liste wissenschaftlicher Veröffentlichungenin nach internationalem Standard referierten Zeitschriften und Verlagen;
  • Forschungsplatz- und Betreuungszusage sowie ausführliche gutachterliche Stellungnahme durch wissenschaftliche*n Gastgeber*in an einer Forschungseinrichtung in Deutschland
  • Zwei Referenzgutachten wichtiger Kooperationspartner bzw. Wissenschaftler am eigenen Institut und an weiteren Instituten, nach Möglichkeit auch außerhalb des Herkunftslandes;
  • Sprachkenntnisse - Medizin: Gute Deutschkenntnisse, soweit für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich, ansonsten gute Englischkenntnisse;
  • Antragsberechtigte: Mindestenst 12 Monate Aufenthalt außerhalb Deutschlands in den letzten 18 Monaten vor Bewerbungseingang. Deutsche Staatsbürger*innen können sich bewerben, sofern ihr Arbeits- und Lebensmittelpunkt seit min. 5 bzw. 10 Jahren und auf Dauer im Ausland liegt.

Förderung:

  • Das monatliche Stipendium beträgt 3.170 €
  • Ggf. zusätzliche Leistungen (Reisekostenpauschale, Familienzuschläge, ...)
  • Forschungskostenzuschuss an die Gastgeber*innen in Deutschland iHv monatlich 800,- €
  • Dauer: 6–18 Monate, Aufteilung in bis zu drei Aufenthalte im Zeitraum von 36 Monaten mit einer jeweiligen Mindestaufenthaltszeit von drei Monaten ist möglich.

Antragstellung laufend möglich.

DFG - Walter Benjamin-Programm

Leitfaden für die Antragstellung & FAQs

Ziele:

  • Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere,
  • eigenes Forschungsvorhaben in oder außerhalb Deutschlands,
  • Unterstützung von Mobilität und thematischer Weiterentwicklung, daher ist ein Wechsel der Einrichtung vorgesehen.

Voraussetzungen:

  • Forschende in der frühen wissenschaftlichen Karriere mit Promotion zum Zeitpunkt der Antragstellung (Orientierungsrahmen ist die EU-Definition „recognised researcher“ (R2))
  • Förderung außerhalb Deutschlands, wenn die Antragsteller*innen in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind (min. 3 Jahre unmittelbar vor Antragstellung während Promotions-/ Postdoc-Phase ununterbrochene wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland)
  • Bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands bei Antragstellung, kann eine Förderung im Ausland erfolgen, wenn der überwiegenden Teil der Schul- und Hochschulausbildung in Deutschland absolviert wurde und bisher max. 3 Jahre Aufenthalt im Ausland zu Forschungszwecken nach der Promotion (im In- oder Ausland) erfolgt sind
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung max. 1 Jahr vorherige wissenschaftliche Tätigkeit an der für das Stipendium ausgewählten Einrichtung

  • Eine Bestätigung der gastgebenden bzw. anstellenden Institution ist dem Antrag beizufügen.

Förderung:

  • Dauer: in der Regel zwei Jahre
  • Die Förderung im Walter Benjamin-Programm erfolgt in Deutschland als Stelle
  • Außerhalb Deutschlands erfolgt die Förderung in Form eines Stipendiums.
  • Zusätzliche Sachkostenpauschale.

Antragstellung laufend möglich.

KlarText-Preis für Wissenschaftskommunikation

Ziel des KlarText-Preis für Wissenschaftskommunikation ist es, einen populärwissenschaftlichen Artikel für Leser*innen ohne einschlägige Vorkenntnisse zu verfassen, in dem anschaulich und verständlich, ja spannend erklärt wird, was in der Doktorarbeit erforscht wurde: Was war der Hintergrund der Forschungsfrage, wie war das Vorgehen, was war der Antrieb – und was wurde herausgefunden?

Voraussetzungen:

  • Wissenschaftler*innen mit Promotionen mit sehr guten Ergebnissen in den jeweils vergangenen zwei Jahren (zB 2020 und 2021 für Antragstellung in 2022) aus den für die PMU relevanten Themen Biologie, Chemie, Neurowissenschaften oder angrenzender Fächer (zB Neuropsychologie).
  • Aus einer intensiven, in der Regel mehrjährigen, Forschungsarbeit müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse hervorgegangen sein. Promotionen mit geringerem Forschungsaufwand, wie sie etwa im Fach Medizin möglich sind, werden nicht berücksichtigt.
  • Für die Bewerbung spielen weder die Nationalität der Bewerberinnen und Bewerber noch der Sitz der Hochschule, eine Rolle.
  • Der Artikel muss allerdings in deutscher Sprache verfasst worden sein.
  • Man darf sich nur einmal um den Preis bewerben. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.

Förderung:

  • Die besten Artikel werden mit je 7.500 Euro ausgezeichnet und im Wissens­magazin „KlarText“ veröffentlicht.
  • Die Preisträger*innen werden in das aktive Alumni-Netzwerk der Klaus Tschira Stiftung aufgenommen.
  • Alle Bewerber*innen, ob prämiert oder nicht, können an einem zweitägigen Workshop Wissen­schafts­kommunikation in Heidelberg teilnehmen. Die Hotelkosten und die Teil­nahmegebühr über­nimmt die Klaus Tschira Stiftung.

Der KlarText-Preis wird jährlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet in der Regel am 28. Februar.