Intensivpflege
Studiengebühren & Finanzierung
Investition in Ihre Spezialisierung – transparent und planbar.
Die Investition in eine hochqualitative Weiterbildung zahlt sich aus – fachlich, beruflich und persönlich. Der Universitätslehrgang Intensivpflege an der PMU bietet Ihnen eine umfassende Spezialisierung auf akademischem Niveau, verbunden mit einem klaren Kompetenzgewinn für Ihre berufliche Praxis.
Die Studiengebühren sind klar strukturiert und gut planbar. Alle enthaltenen Leistungen, etwa Lehrveranstaltungen, digitale Materialien und Prüfungen, sind transparent ausgewiesen. Zusätzlich erhalten Sie rechtzeitig Informationen zu möglichen Zusatzkosten. So behalten Sie den Überblick – von der Anmeldung bis zum Abschluss.
Alle Kosten auf einen Blick
Der Universitätslehrgang ist eine hochwertige Spezialisierung gemäß § 64 GuK-SV und umfasst 60 ECTS. Die Lehrgangsgebühren decken die gesamte organisatorische, didaktische und inhaltliche Durchführung des Programms ab.
Gesamtkosten
Dieser Betrag ist gültig für den Jahrgang 2025-2026 und wird jährlich valorisiert.
Zu den oben angeführten Studiengebühren kommt ein Pflichtbeitrag der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) hinzu. Infos zur Höhe und Verwendung des ÖH-Beitrags finden Sie hier: https://www.oeh.ac.at/service/oeh-beitrag/
Das Gebührenblatt im Downloadbereich informiert transparent über sämtliche Kosten, die im Rahmen des Universitätslehrgangs anfallen können – über die Studiengebühren hinaus.
Unterstützung & Finanzierung
Wir wissen, dass eine berufsbegleitende Weiterbildung auch eine finanzielle Entscheidung ist. Viele Arbeitgeber unterstützen die Teilnahme durch Dienstfreistellung, Kostenübernahme oder Reisekostenzuschüsse. Darüber hinaus gibt es Studienunterstützung in Österreich und weitere Fördermöglichkeiten.
Weiterbildung steuerlich absetzen
Die Kosten für den Universitätslehrgang können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung in Österreich als Werbungskosten geltend gemacht werden – inklusive Fahrt- und Nächtigungskosten sowie Ausgaben für Fachliteratur.
Bitte beachten Sie die jeweils geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei Fragen dazu empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch Ihre Steuerberater:in oder das zuständige Finanzamt.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen, unter: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/werbungskosten.html