Early Life Care
Zielgruppen & Zulassung
Zielgruppe
Angeboten wird eine akademische, interdisziplinäre Weiterbildung für jene Berufsgruppen, die mit den Lebensereignissen Schwangerschaft, Geburt, Eltern werden und ersten Lebensjahren befasst sind:
- Mediziner*innen (Kinderärztinnen/-ärzte, Gynäkologen*innen, Allgemeinmediziner*innen aus facheinschlägigen Einrichtungen)
- Psychologen*innen, Psychotherapeuten*innen, Philosophen*innen, Sozialwissenschaftler*innen, Seelsorger*innen
- Hebammen, Geburtsvorbereiter*innen, Stillberater*innen
- Beratungsberufe im Bereich "Frühe Kindheit" und “Frühe Hilfen” (mit einschlägiger Berufserfahrung)
- Physiotherapeut*innen, Ergotherapeuten*innen und Logopäden*innen
- Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Kinderkrankenpfleger*innen, Pflegewissenschaftler*innen
- Pädagogen*innen, Sozialpädagogen*innen, Sozialarbeiter*innen
- Medizinische Fachangestellte
- Diätolog*innen
- Jurist*innen
Die Studierenden des Universitätslehrgangs sind Menschen mit unterschiedlichsten Berufserfahrungen, die ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in den Spezialgebieten "Prä-, peri- und postnatale Psychologie und Medizin" entwickeln wollen.
Zulassungsvoraussetzungen zum Universitätslehrgang
Für die Studierenden des Universitätslehrgangs gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Medizin, Pflege, Pflegewissenschaft, Hebammen, Hebammenwissenschaft, Psychologie, Pädagogik, Psychotherapie, Logotherapie, Physiotherapie, Sozialpädagogik oder verwandte Gebiete).
- Facheinschlägige Berufserfahrung von mind. 3 Jahren. Facheinschlägige Aus- und Weiterbildungszeiten können berücksichtigt werden. Die facheinschlägige Berufserfahrung kann bei Vorliegen eines Studienabschlusses von der Studiengangsleitung verkürzt werden.
- Aktuelle Berufstätigkeit im Early Life Care Feld zum Zeitpunkt der Zulassung (mind. geringfügige Beschäftigung), um die Transferleistung von der Theorie zur Praxis und umgekehrt zu gewährleisten.
- Persönliche Eignung: Reflexionsfähigkeit, Empathie, Bereitschaft zur (Gruppen-) Supervision und Selbstreflexion (Beurteilung im Rahmen des Aufnahmegesprächs).
- Sprachkenntnisse Deutsch C1, Englisch B1
Die Zulassung erfolgt durch die Studiengangsleitung auf individueller Basis und nach schriftlicher, vollständiger Anmeldung.
Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung erfahren keinerlei Benachteiligung im Universitätslehrgang. Es gelten die Grundsätze der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das Gleichstellungsgesetz sowie das Prinzip des Nachteilsausgleichs.