Early Life Care / ULG
Zielgruppen & Zulassung
Zielgruppe
Angeboten wird eine akademische, interdisziplinäre Weiterbildung für jene Berufsgruppen, die mit den Lebensereignissen "Schwangerschaft", "Geburt", "Eltern werden" und "1. Lebensjahre" befasst sind:
- Mediziner*innen (Kinderärztinnen/-ärzte, Gynäkologen*innen, Allgemeinmediziner*innen aus facheinschlägigen Einrichtungen)
- Psychologen*innen, Psychotherapeuten*innen, Philosophen*innen, Sozialwissenschaftler*innen, Seelsorger*innen
- Hebammen, Geburtsvorbereiter*innen, Stillberater*innen
- Beratungsberufe im Bereich "Frühe Kindheit" und “Frühe Hilfen” (mit einschlägiger Berufserfahrung)
- Physiotherapeut*innen, Ergotherapeuten*innen und Logopäden*innen
- Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Kinderkrankenpfleger*innen, Pflegewissenschaftler*innen
- Pädagogen*innen, Sozialpädagogen*innen, Sozialarbeiter*innen
- Medizinische Fachangestellte
- Diätolog*innen
- Jurist*innen
Die Studierenden des Universitätslehrgangs sind Menschen mit unterschiedlichsten Berufserfahrungen, die ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in den Spezialgebieten "Prä-, peri- und postnatale Psychologie und Medizin" sowie "Führen, Vermitteln und Entscheiden im Gesundheitsbereich" erweitern, Forschung betreiben und Konzepte zur Umsetzung in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld entwickeln wollen.
Zulassungsvoraussetzungen zum Basislehrgang
Für die Studierenden des Universitätslehrgangs gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Medizin, Pflege, Pflegewissenschaft, Hebammen, Hebammenwissenschaft, Psychologie, Pädagogik, Psychotherapie, Logotherapie, Physiotherapie, Sozialpädagogik oder verwandte Gebiete).
- Facheinschlägige Berufserfahrung von mind. 3 Jahren. Facheinschlägige Aus- und Weiterbildungszeiten können berücksichtigt werden. Die facheinschlägige Berufserfahrung kann bei Vorliegen eines Studienabschlusses von der Studiengangsleitung verkürzt werden.
- Aktuelle Berufstätigkeit im Early Life Care Feld zum Zeitpunkt der Zulassung (mind. geringfügige Beschäftigung), um die Transferleistung von der Theorie zur Praxis und umgekehrt zu gewährleisten.
- Persönliche Eignung: Reflexionsfähigkeit, Empathie, Bereitschaft zur (Gruppen-) Supervision und Selbstreflexion (Beurteilung im Rahmen des Aufnahmegesprächs).
Sprachkenntnisse Deutsch C1, Englisch B1
Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Aufbaulehrgang
Für die Studierenden des Universitätslehrgangs gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
- Da es sich um aufeinander aufbauende Studien handelt, ist der positive Abschluss des Basislehrgangs eine zentrale Zulassungsvoraussetzung.
- Ein bereits vorhandener Bachelor- oder gleichwertiger Hochschulabschluss. Bevorzugt anerkannt werden Bachelorabschlüsse aus den unter „Zielgruppe“ genannten Berufsausbildungen. Ein fachfremder Bachelorabschluss kann als Zugang zum Master-Aufbaulehrgang im Einzelfall anerkannt werden. Oder eine Anrechnung einer dreijährigen Berufsausbildung, die inzwischen akademisiert wurde, ist möglich, wenn zum Zeitpunkt der Ausbildung die Matura als Zulassungsvoraussetzung gegeben war (z.B. für Hebammen, Elementarpädagoginnen*Elementarpädagogen, Sozialarbeiterinnen*Sozialarbeiter und Physiotherapeutinnen*Physiotherapeuten).
- Eine aktuelle Beschäftigung im Bereich Early Life Care ist ebenfalls erforderlich (mind. Geringfügige Beschäftigung).
Die Zulassung erfolgt durch die Studiengangsleitung auf individueller Basis und nach schriftlicher, vollständiger Anmeldung.
Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung erfahren keinerlei Benachteiligung im Universitätslehrgang. Es gelten die Grundsätze der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das Gleichstellungsgesetz sowie das Prinzip des Nachteilsausgleichs.