Mobilitäten
Outgoing
Ausschreibungen für das Studienjahr 2024/25
Informationen zur Erasmus+ Lehraufenthalte für Mitarbeitende: Diese Art der Mobilität kann mit Schulungszwecken kombiniert werden. Es gilt jedoch eine Mindestlehrverpflichtung, abhängig von der Dauer des Aufenthalts. Bitte sehen Sie sich eine Liste mit detaillierten Informationen an:
Wenn Sie sich für eine Personalmobilität über Erasmus+ bewerben möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an das . Wenn Ihre Mobilität die Kriterien für die Erasmus+-Förderung erfüllt und Ihre Bewerbung genehmigt wurde, senden Sie bitte die folgenden Dokumente:
Dokumente
- Antrag auf Erasmus personalmobilität
- Mobility Agreement for Training or
- Mobility Agreement for Teaching
Um Ihre Mobilität nach Ihrer Rückkehr zu bestätigen:
Mitarbeitende, die an der Beantragung gemeinsamer Forschungsprojekte interessiert sind, sollten die Forschungs- und Innovationsabteilung und/oder das Forschungsprofil der PMU überprüfen.
Verwenden Sie die Checkliste, um Ihre Erasmus+-Mobilität zu planen, und erfahren Sie mehr über das Bewerbungsverfahren. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das .
Sobald Sie Ihre Mobilität organisiert haben und die Zustimmung Ihres Studienprogramms und Ihrer Gastinstitution erhalten haben, können Sie Ihr Interesse an Erasmus+-Förderung in der Excel list in MS Teams registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung nicht automatisch eine Genehmigung Ihrer Bewerbung bedeutet.
Es gibt grundsätzlich zwei Wege zur Mobilität, die vom International Office unterstützt werden:
1. Erasmus+ Mobilitätsprogramm für Praktika
PMU-Studierende können ein Praktikum in einem Erasmus+ Programm-Land absolvieren. Im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten Studierende ein monatliches Mobilitätsstipendium, sofern alle Stipendienanforderungen erfüllt sind. Finden Sie detaillierte Informationen über das Mobilitätsprogramm in den untenstehenden Ausschreibungen. Sie finden auch die Erasmus+ Studenten Charta hier.
- Für langfristige Mobilität muss die Mindestaufenthaltsdauer mindestens 2 volle Monate betragen (zum Beispiel: 15.10. bis 15.12.).
- Für kurzfristige Mobilität muss die Aufenthaltsdauer mindestens 5 Tage und maximal 30 Tage betragen und muss einen virtuellen Lernkomponenten enthalten (außer für Doktorand*innen).
- Berechtigte Zielländer: 26 EU-Mitgliedsländer, plus 13 mit der Europäischen Union verbundene Überseegebiete (OCTs), Norwegen, Island, Liechtenstein, die Republik Nordmazedonien, Serbien und die Türkei.
- Folgende Mobilitäten sind nicht förderfähig:
- Mobilität in Österreich
- Mobilität im Klinikum Nürnberg
- Mobilität in Ihrem Wohnsitzland
- Für nicht-österreichische Studierende wird die Mobilität in Ihrem Staatsangehörigkeitsland bei der Mittelvergabe am wenigsten priorisiert. Dies bedeutet, dass die Finanzierung vom Budget und vom Zielort der Mobilität abhängt. Eine Mobilität in Ihrer Heimatstadt/Region ist nicht förderfähig.
Ausschreibung für das Jahr 2024/25
Dokumente
- Learning Agreement fur Praktika
- Student information (DE)
- Learning Agreement Exemplar 1
- Learning Agreement Exemplar 2
2. Non-Erasmus+ Mobilitätsprogramme
Diese sind Mobilitätsprogramme in die Schweiz, das Vereinigte Königreich und zu PMU-Partneruniversitäten außerhalb der Europäischen Union. Sie werden darauf hingewiesen, sich um Zuschüsse zur Unterstützung Ihrer mit dem Studienaustausch oder Praktikum verbundenen Kosten zu bewerben. Siehe auch den Abschnitt zu Stipendien und Zuschüssen unten.
Mobilität an PMU-Partneruniversitäten in den USA ist wettbewerbsfähig. Bitte erkundigen Sie sich im Verwaltungsbüro Ihres Studiengangs.
Die Programme Erasmus+ und Europäischer Solidaritätskorps (2021-2027) sind von entscheidender Bedeutung für den Aufbau inklusiverer und vereinterer Gesellschaften in Europa. Sie fördern gleiche Chancen und Zugänglichkeit, Vielfalt und Gerechtigkeit. Diese Initiativen zielen darauf ab, Personen zu unterstützen, die verschiedenen Herausforderungen gegenüberstehen, darunter wirtschaftliche, soziale, kulturelle, geografische, gesundheitliche, migrationsbedingte Hintergründe, Behinderungen und Bildungsschwierigkeiten.
Gleiche Chancen sind ein zentrales Anliegen im Erasmus+-Programm. Seit Beginn des Erasmus-Programms in Österreich fördert die nationale Agentur im Auftrag der Europäischen Kommission die Mobilität von Teilnehmenden mit geringeren Möglichkeiten.
Die Erasmus+-Inklusionsunterstützung deckt folgende Kosten ab: Verwaltungskosten zur Feststellung des Status des Teilnehmenden, Art der geringeren Möglichkeiten und individuelle Bedürfnisse.
Für Gastinstitutionen (Zielorte), die weniger als 500 Kilometer vom Campus Salzburg / Campus Nürnberg entfernt sind, müssen die Mobilitätsteilnehmenden umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen.
Neue Förderquoten gelten. Informationen werden so bald wie möglich auf der Website des International Offices veröffentlicht.
Im Ausland erbrachte Leistungen müssen im Studiengang anerkannt werden und entweder im Transcript of Records oder im Diploma Supplement eingetragen werden. Die Regelungen und das grundsätzliche Vorgehen sind in der SPO beschrieben. Durch das Ausfüllen und Unterzeichnen des Learning Agreements vor der Mobilität können Studierende im Rahmen des Erasmus+ Mobilitätsprogramms sicher sein, dass ihre Leistungen angerechnet werden. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Studiengang.